Abgeltungsteuer-Rechner

Berechnen Sie in Sekunden, wie viel Abgeltungsteuer auf Ihre Kursgewinne und Dividenden anfällt, mit Verlustverrechnung, Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung, Anrechnung ausländischer Quellensteuer und Günstigerprüfung.

1Gewinne & Verluste
Nur in diesem Jahr durch Verkäufe von Aktien, ETFs oder Fonds tatsächlich realisierte Gewinne. Buchgewinne auf gehaltene Positionen werden nicht besteuert.
Fondstyp (Teilfreistellung)
Teilfreistellung: 30 % der Fondserträge bleiben steuerfrei (Aktienfonds ≥ 51 % Aktien: 30 %, Mischfonds ≥ 25 %: 15 %, Einzelaktien und Sonstiges: 0 %).
In diesem Jahr durch Verkäufe realisierte Verluste. Sie werden zuerst mit Ihren Gewinnen, dann mit Dividenden verrechnet. Hinweis: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
2Dividenden & Ausschüttungen
Dividenden aus Aktien sowie Ausschüttungen von Fonds oder ETFs, die Sie im Laufe des Jahres erhalten haben.
Quelle (Teilfreistellung)
Teilfreistellung auf diese Ausschüttungen: 0 %. Wählen Sie "Aktien / Sonstiges" für Dividenden aus Einzelaktien, sie erhalten keine Teilfreistellung.
Bereits im Ausland einbehaltene Quellensteuer auf Ihre Dividenden, die Deutschland nach Abkommen anrechnet, typischerweise bis zu 15 % bei US-Dividenden. Sie wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet.
3Veranlagung & Freibetrag
Veranlagung
Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 €. Er wird hier automatisch auf Ihre Erträge angerechnet.
Der Teil Ihres Sparerpauschbetrags, den andere Banken über Freistellungsaufträge dieses Jahr schon verbraucht haben. Hier sind noch 1.000 € verfügbar.
4Kirchensteuer & persönlicher Satz
Kirchensteuer
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Die Kirchensteuer senkt den Abgeltungsteuersatz leicht auf 24,51 % bzw. 24,45 %.
Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen dieses Jahres (bei Paaren gemeinsam), ohne diese Kapitalerträge. Wenn gesetzt, prüft der Rechner, ob die Günstigerprüfung die 25 % schlagen würde.
Abgeltungsteuer 2026
1.740,75 €
Gesamte Steuer auf Ihre Kapitalerträge. Nach Steuern bleiben Ihnen 8.259,25 €.
Kapitalerträge brutto10.000,00 €
Steuerfrei durch Teilfreistellung2.400,00 €
Steuerpflichtig nach Teilfreistellung7.600,00 €
Sparerpauschbetrag angerechnet1.000,00 €
Bemessungsgrundlage6.600,00 €
Abgeltungsteuer (25 %)1.650,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer)90,75 €
Gesamte Steuer1.740,75 €
Effektiver Satz auf den Bruttoertrag17,41 %
Nettoertrag nach Steuern8.259,25 €
Der Sparerpauschbetrag spart Ihnen 263,75 € Steuern. Stellen Sie sicher, dass ein Freistellungsauftrag bei Ihrem Broker ihn auch nutzt, sonst holen Sie ihn erst über die Steuererklärung zurück.
Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, kreuzen Sie die Günstigerprüfung in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung an. Das Finanzamt wendet dann automatisch den niedrigeren persönlichen Satz an, das kann Ihre Steuer nur senken, nie erhöhen.
Ergebnis teilen Rechner einbetten Stand: Juli 2026 · Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € / 2.000 €
Anleitung

So nutzen Sie den Abgeltungsteuer-Rechner

1
Realisierte Gewinne eingeben
Es zählen nur Gewinne, die Sie durch Verkäufe tatsächlich realisiert haben. Addieren Sie die Gewinne aller Verkäufe von Aktien, ETFs und Fonds im Kalenderjahr; realisierte Verluste mindern diesen Betrag.
2
Dividenden und Ausschüttungen ergänzen
Tragen Sie alle im selben Jahr erhaltenen Dividenden und Fondsausschüttungen ein. Zusammen mit den Gewinnen ergeben sie Ihre Brutto-Kapitalerträge.
3
Veranlagung, Fondstyp und Kirchensteuer wählen
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Fondserträge erhalten eine Teilfreistellung (30 % Aktienfonds, 15 % Mischfonds), Einzelaktien nicht. Kirchensteuerzahler wählen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Länder).
4
Ergebnis Schritt für Schritt ablesen
Die Aufschlüsselung zeigt, wie der Bruttoertrag durch Teilfreistellung und Pauschbetrag schrumpft, dann die 25 % Steuer mit Soli und Kirchensteuer, Ihren Effektivsatz und was netto übrig bleibt.
Konzepte

Abgeltungsteuer verstehen: Pauschalsteuer, Freibetrag & Teilfreistellung

Was ist die Abgeltungsteuer?
Seit 2009 besteuert Deutschland private Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, pauschal mit 25 % statt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Deutsche Broker behalten die Steuer direkt an der Quelle ein und führen sie anonym ab, damit ist die Steuerschuld "abgegolten": Im Normalfall müssen Sie die Erträge nicht einmal in der Steuererklärung angeben.
Sparerpauschbetrag
Die ersten 1.000 € Kapitalerträge pro Person und Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) sind steuerfrei. Die Beträge wurden 2023 von 801 €/1.602 € angehoben und gelten 2026 unverändert. Damit der Freibetrag direkt an der Quelle wirkt, stellen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Broker; andernfalls holen Sie zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück.
Solidaritätszuschlag (Soli)
Der Soli beträgt 5,5 % der Steuer, nicht der Erträge, und macht aus den 25 % effektiv 26,375 %. Während der Zuschlag bei der Lohn- und Einkommensteuer 2021 weitgehend abgeschafft wurde, gilt er bei der Abgeltungsteuer weiterhin in voller Höhe.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Steuer. Weil die Kirchensteuer dabei als Sonderausgabe abziehbar ist, sinkt der Abgeltungsteuersatz selbst auf 24,51 % bzw. 24,45 %; die Gesamtbelastung liegt bei rund 27,99 % bzw. 27,82 %.
Teilfreistellung
Fondsanleger erhalten einen Teil ihrer Fondserträge steuerfrei, als Ausgleich für Steuern, die bereits auf Fondsebene anfallen: 30 % bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote, 15 % bei Mischfonds mit mindestens 25 %, 0 % bei Renten- und Geldmarktfonds sowie Einzelaktien. Sie gilt für Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen.
Günstigerprüfung
Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, etwa im Studium, in der Elternzeit oder im Ruhestand, können Sie in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt vergleicht beide Varianten und wendet automatisch die für Sie günstigere an, das Ankreuzen kann sich also nie nachteilig auswirken.
Verlustverrechnung
Realisierte Verluste mindern Ihre steuerpflichtigen Gewinne. Deutsche Broker führen dafür Verlusttöpfe, mit einer Einschränkung: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Um Verluste zu einem anderen Broker oder in die Steuererklärung mitzunehmen, beantragen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung.
Ausländische Broker und die Steuererklärung
Nur deutsche Broker führen die Abgeltungsteuer automatisch ab. Bei einem ausländischen Broker erhalten Sie Bruttobeträge und müssen alle Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP erklären, zum selben Satz von 25 % plus Zuschlägen. Über dieselbe Anlage holen Sie auch einen ungenutzten Freibetrag zurück oder beantragen die Günstigerprüfung.
Tipps

Sechs Wege zu weniger Abgeltungsteuer

Freistellungsaufträge einrichten
Stellen Sie bei jedem Broker mit Kapitalerträgen einen Freistellungsauftrag und verteilen Sie Ihre 1.000 € (bzw. 2.000 €) entsprechend den erwarteten Erträgen. Ohne Auftrag behält die Bank ab dem ersten Euro Steuer ein, die Sie erst über die Steuererklärung zurückholen.
Freibetrag jedes Jahr ausschöpfen
Der Sparerpauschbetrag verfällt jeweils zum 31. Dezember, ungenutzte Beträge werden nicht übertragen. Realisieren Sie deshalb gegebenenfalls jedes Jahr Gewinne bis zum Freibetrag und kaufen Sie direkt wieder nach: Dank 30 % Teilfreistellung passen bei Aktienfonds rund 1.429 € realisierte Gewinne unter einen Freibetrag von 1.000 €.
Günstigerprüfung in einkommensschwachen Jahren prüfen
In Jahren mit wenig sonstigem Einkommen, etwa Studium, Sabbatical, Elternzeit oder frühem Ruhestand, liegt Ihr persönlicher Satz oft unter 25 %. Kreuzen Sie die Günstigerprüfung in der Anlage KAP an, das Finanzamt erstattet die Differenz automatisch.
Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragen
Haben Sie Verluste bei einem Broker und Gewinne bei einem anderen, beantragen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, um beides in der Steuererklärung zu verrechnen. Sonst wandert der Verlusttopf einfach beim selben Broker ins nächste Jahr.
Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs beachten
Thesaurierende Fonds werden jährlich auf einen fiktiven Mindestertrag besteuert, die Vorabpauschale, die ebenfalls Freibetrag verbraucht. Diese Vorauszahlungen werden beim späteren Verkauf angerechnet. Nutzen Sie unseren Vorabpauschale-Rechner für die Januar-Abbuchung.
Paare: gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzen
Zusammenveranlagte Paare können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € stellen, der Einzel- und Gemeinschaftskonten beider Partner abdeckt. So schützt der ungenutzte Freibetrag des einen automatisch die Erträge des anderen.
FAQ
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?+
Der Pauschalsatz beträgt 25 % der steuerpflichtigen Kapitalerträge. Mit 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer ergibt sich eine effektive Belastung von 26,375 %; Kirchensteuerzahler liegen bei rund 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %), weil der Grundsatz gleichzeitig auf 24,51 % bzw. 24,45 % sinkt.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?+
1.000 € pro Person und 2.000 € für zusammenveranlagte Paare. Die Beträge gelten unverändert seit 2023, als sie von 801 € bzw. 1.602 € angehoben wurden. Dieser Rechner berücksichtigt den Freibetrag automatisch je nach Veranlagung.
Welche Teilfreistellung gilt für meinen ETF?+
Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote (die meisten Welt-ETFs wie MSCI World oder FTSE All-World) erhalten 30 %. Mischfonds mit mindestens 25 % Aktien erhalten 15 %. Anleihen-ETFs, Geldmarktfonds und Einzelaktien erhalten keine Teilfreistellung.
Zahle ich Abgeltungsteuer auf nicht realisierte Gewinne?+
Nein. Kursgewinne auf Positionen, die Sie weiter halten, bleiben von der Abgeltungsteuer unberührt. Thesaurierende Fonds unterliegen allerdings der jährlichen Vorabpauschale, einem kleinen vorgezogenen Steuerbetrag, der beim Verkauf auf Ihren Gewinn angerechnet wird.
Was ist die Günstigerprüfung und wann lohnt sie sich?+
Ein Antrag in der Anlage KAP der Steuererklärung. Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, typisch in Jahren mit geringem Einkommen, besteuert das Finanzamt Ihre Kapitalerträge stattdessen mit dem niedrigeren persönlichen Satz. Die Steuer kann dadurch nie steigen, der Antrag ist also risikolos.
Wie wirkt sich die Kirchensteuer aus?+
Kirchenmitglieder zahlen 8 % oder 9 % der Steuer als Kirchensteuer. Da die Kirchensteuer auf Kapitalerträge als Sonderausgabe abziehbar ist, senkt die gesetzliche Formel den Steuersatz auf 25 % geteilt durch (1 + 0,25 × Kirchensteuersatz), also 24,51 % bzw. 24,45 %, bevor Soli und Kirchensteuer hinzukommen.
Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?+
Ja, realisierte Verluste mindern die steuerpflichtigen Gewinne, deutsche Broker verrechnen das automatisch über Verlusttöpfe. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, Fonds- und ETF-Verluste dagegen mit allen Kapitalerträgen. Für die Verrechnung über mehrere Broker brauchen Sie eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?+
In der Regel nicht: Ein deutscher Broker führt die Steuer mit abgeltender Wirkung ab. Die Anlage KAP brauchen Sie, wenn Sie einen ausländischen Broker nutzen, die Günstigerprüfung beantragen, Ihren Freibetrag nicht voll genutzt haben, Verluste bei mehreren Brokern verrechnen wollen oder keine Kirchensteuerdaten hinterlegt waren.
Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Vorabpauschale?+
Die Abgeltungsteuer ist der Steuersatz auf tatsächlich zugeflossene oder realisierte Kapitalerträge. Die Vorabpauschale ist kein Steuersatz, sondern eine fiktive Bemessungsgrundlage für thesaurierende Fonds, die jedes Jahr im Januar mit genau diesem Abgeltungsteuersatz besteuert wird. Für beide gelten dieselben Regeln zu Freibetrag und Teilfreistellung.
Verfällt ein ungenutzter Sparerpauschbetrag?+
Ja. Der Sparerpauschbetrag gilt pro Kalenderjahr; was Sie bis zum 31. Dezember nicht nutzen, ist verloren. Deshalb realisieren viele Anleger gegen Jahresende gezielt Gewinne bis zur Höhe ihres restlichen Freibetrags.
Berechnung nach § 32d EStG und § 20 InvStG: Realisierte Verluste werden zuerst mit Gewinnen, dann mit Dividenden verrechnet (Verluste aus Aktienverkäufen sind gesetzlich nur mit Aktiengewinnen verrechenbar; der Rechner nimmt verrechenbare Verluste an). Jeder Ertragsstrom wird um seine Teilfreistellung gekürzt (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %) sowie um den noch freien Sparerpauschbetrag (1.000 € einzeln, 2.000 € zusammen, abzüglich des anderweitig verbrauchten Teils). Die Steuer folgt der gesetzlichen Formel (e − 4q) ÷ (4 + k): 25 % (24,51 %/24,45 % mit Kirchensteuer), gemindert um anrechenbare ausländische Quellensteuer, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8 %/9 % Kirchensteuer auf den Steuerbetrag. Die Günstigerprüfung wendet den Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a, mit Splitting bei Zusammenveranlagung) auf die Bemessungsgrundlage zusätzlich zum übrigen Einkommen an und vergleicht auf Ebene der Einkommensteuer. Effektivsatz und Nettoertrag beziehen sich auf Bruttogewinne plus Dividenden.
§ 32d, § 20 Abs. 9 EStG · § 20 InvStG · illustrativ, keine Steuerberatung