Brutto-Netto-Rechner
Brutto zu Netto für Deutschland 2026: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben, plus die zwei Zahlen, die die meisten Rechner verschweigen: Ihr Grenzsteuersatz und was eine Gehaltserhöhung wirklich wert ist.
1Bruttogehalt
€
Ihr Bruttogehalt vor allen Abzügen. Zwischen Jahres- und Monatseingabe wechseln; der Betrag wird automatisch umgerechnet.
2Steuermerkmale
Steuerklasse
Klasse I: ledig, geschieden oder verwitwet, ohne Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Kirchensteuer
3Versicherung und Kinder
%
Der individuelle Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Durchschnitt 2026: 2,9 %. Sie zahlen die Hälfte, Ihr Arbeitgeber die andere.
Kinder unter 25
Bestimmt den Pflegebeitrag: ohne Kinder gilt ab 23 ein Zuschlag von 0,6 %; vom zweiten bis fünften Kind sinkt der Satz um je 0,25 %.
Wie in Ihren ELStAM eingetragen, in Schritten von 0,5 je Kind. Unterjährig mindern sie nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer selbst.
Ihr Nettogehalt 2026
2.694,75 €
netto pro Monat · 32.337 € netto pro Jahr
Bruttogehalt4.166,67 €
Lohnsteuer−565,67 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)−387,50 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)−54,17 €
Krankenversicherung−364,58 €
Pflegeversicherung−100,00 €
Nettogehalt2.694,75 €
Effektive Abgabenquote35,3 %
Grenzbelastung (nächste 1.000 €)46,8 %
Grenz- und Durchschnittsbelastung nach Gehalt
GrenzbelastungEffektive Quote
60 %
45 %
30 %
15 %
0 %
Ihr Gehalt
030k60k90k120k
Von einer Gehaltserhöhung um 1.000 € bleiben Ihnen 533 € netto. Die übrigen 46,8 % gehen an Steuern und Abgaben. Derselbe Grenzsatz wirkt umgekehrt bei jedem absetzbaren Euro Altersvorsorge.
Annahmen: gesetzlich krankenversichert, Werte 2026, keine individuellen Freibeträge, Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren. Monatswerte sind das Jahresergebnis geteilt durch zwölf; die Gehaltsabrechnung kann um wenige Cent abweichen.
Diesen Rechner einbetten Aktualisiert: Juli 2026 · Werte für das Steuerjahr 2026
So funktioniert es
Von Brutto zu Netto in vier Schritten
1
Bruttogehalt eingeben
Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie, ob es sich um einen Jahres- oder Monatswert handelt. Intern rechnet der Rechner mit dem Jahresbetrag.
2
Steuerklasse und Bundesland wählen
Die Steuerklasse bestimmt die Lohnsteuerformel. Das Bundesland legt den Kirchensteuersatz fest (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) sowie den höheren Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung in Sachsen.
3
Versicherung und Kinder ergänzen
Tragen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, Ihre Kinder unter 25 für die Pflegeversicherung und Ihre eingetragenen Kinderfreibeträge ein.
4
Netto, Quoten und Erhöhungs-Szenario ablesen
Sie erhalten Netto pro Monat und Jahr, die vollständige Abzugsaufstellung, Ihre effektive und Ihre Grenzbelastung sowie den echten Nettowert einer Gehaltserhöhung um 1.000 €.
Zentrale Begriffe
Die Begriffe hinter Ihrer Gehaltsabrechnung
Steuerklasse
Eine von sechs Abzugskategorien, die bestimmt, welche Freibeträge die Lohnsteuerformel unterjährig gewährt. Sie verändert den monatlichen Zufluss, nicht die endgültige Jahressteuer; die entsteht erst mit der Steuererklärung.
Grundfreibetrag
Die ersten 12.348 € des zu versteuernden Einkommens (2026) bleiben für alle steuerfrei. Die Steuerformel greift erst darüber.
Tarifformel des §32a EStG
Die deutsche Einkommensteuer ist eine veröffentlichte geschlossene Formel, keine Stufentabelle. Der Satz steigt stetig von 14 % oberhalb des Grundfreibetrags auf 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen (2026).
Solidaritätszuschlag
Ein Zuschlag von 5,5 % auf die Lohnsteuer, der seit 2021 nur noch oberhalb einer Freigrenze anfällt: 2026 ab 20.350 € Jahreslohnsteuer (Einzelveranlagung), mit Milderungszone von 11,9 % des übersteigenden Betrags.
Kirchensteuer
8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Ländern, nur für eingetragene Kirchenmitglieder. Kinderfreibeträge mindern die Bemessungsgrundlage.
Beitragsbemessungsgrenze
Sozialbeiträge werden nur bis zu einer Obergrenze erhoben: 101.400 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung (2026). Darüber ist zusätzliches Gehalt beitragsfrei.
Vorsorgepauschale
Das Lohnsteuerverfahren zieht vor Anwendung des Tarifs automatisch eine Pauschale für Ihre Renten-, Kranken-, Pflege- und ab 2026 Arbeitslosenbeiträge ab. Deshalb senken Sozialabgaben auch Ihre Lohnsteuer.
Grenz- vs. Durchschnittsbelastung
Die Durchschnittsquote sind alle Abzüge geteilt durch das Brutto. Die Grenzbelastung ist der Verlust am nächsten Euro, und sie bepreist jede Gehaltserhöhung, jeden Bonus und jeden absetzbaren Vorsorge-Euro.
Gut zu wissen
Sechs Wege, Ihr Ergebnis zu lesen
Mit dem Grenzsatz planen, nicht mit dem Durchschnitt
Absetzbare Altersvorsorge (Rürup, betriebliche Altersvorsorge, freiwillige Rentenbeiträge) spart Steuern zu Ihrem Grenzsatz, genau wie ein Beitrag in die Schweizer Säule 3a. Bei 45 % Grenzbelastung kosten 1.000 € Vorsorge netto nur 550 €. Die Durchschnittsquote unterschätzt diesen Effekt deutlich.
Eine Gehaltserhöhung ist nie ein Verlust
Der deutsche Tarif kennt keine Sprungstellen: Nur die Erhöhung selbst wird mit dem höheren Grenzsatz besteuert, nie das bestehende Gehalt. Nutzen Sie die Erhöhungs-Karte, um vor der Verhandlung den echten Wert zu sehen.
Paare: III/V ändert das Timing, nicht die Rechnung
Die Kombination III/V verschiebt mehr Netto in die monatliche Abrechnung des Besserverdienenden, führt aber oft zu Nachzahlungen, und der hohe Abzug in Klasse V senkt Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld. IV/IV mit Faktor trifft die endgültige Steuer am genauesten.
Der Zusatzbeitrag ist verhandelbar, per Kassenwechsel
Die Zusatzbeiträge der Kassen liegen mehr als einen Prozentpunkt auseinander. Die Hälfte jedes Punktes gehört Ihnen: Bei 60.000 € Gehalt bedeutet ein Punkt weniger rund 300 € mehr Netto im Jahr. Der Wechsel ist ein Zweizeiler.
Kinderfreibeträge wirken unterjährig anders
Eingetragene Kinderfreibeträge senken nicht die monatliche Lohnsteuer, sondern nur Soli und Kirchensteuer. Die volle Einkommensteuerwirkung entsteht erst in der Jahreserklärung, wo das Finanzamt automatisch Freibetrag gegen Kindergeld rechnet (Günstigerprüfung).
Oberhalb der Grenzen wächst das Netto schneller
Ab 69.750 € (Kranken/Pflege) und 101.400 € (Rente/Arbeitslosigkeit, 2026) steigen die Beiträge nicht weiter. Ihre Grenzbelastung sinkt spürbar; Gehaltswachstum auf diesem Niveau kommt netto besser an als die Stufe davor.
FAQ
Wie wird 2026 aus dem Brutto das Netto berechnet?+
Vier Abzüge trennen Brutto und Netto: die Lohnsteuer nach der amtlichen Formel des §32a EStG (nach Vorsorgepauschale und den Freibeträgen Ihrer Steuerklasse), der Solidaritätszuschlag oberhalb der Freigrenze, die Kirchensteuer für Mitglieder sowie die Sozialbeiträge: 9,3 % Rente, 1,3 % Arbeitslosigkeit, 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag Krankenkasse und 1,8 % Pflege mit Zu- und Abschlägen, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Welche Steuerklasse habe ich und kann ich wechseln?+
Ledige haben Klasse I, Alleinerziehende Klasse II, Ehepaare wählen III/V, IV/IV oder IV mit Faktor, und jeder Zweitjob läuft über Klasse VI. Paare können die Klasse unterjährig beim Finanzamt wechseln. Die Klasse verschiebt nur den Abzug zwischen den Partnern; nach der Steuererklärung ist die Jahressteuer identisch.
Was ist meine Grenzbelastung und warum ist sie wichtig?+
Sie ist der Anteil des nächsten verdienten Euros, der an Steuern und Abgaben geht. Sie bepreist jede Entscheidung am Rand: Gehaltserhöhung, Bonus, Mehrarbeit und vor allem absetzbare Altersvorsorge, die genau den Grenzsatz als Steuerersparnis zurückgibt. Dieser Rechner weist sie über die nächsten 1.000 € Brutto aus.
Verliere ich Geld, wenn mich eine Erhöhung in einen höheren Steuersatz bringt?+
Nein. Der deutsche Tarif ist eine stetige Formel ohne Sprünge; der höhere Satz gilt nur für das zusätzliche Einkommen. 1.000 € mehr Brutto erhöhen das Netto immer; dieser Rechner zeigt, um wie viel genau. Echte Schwellen gibt es nur außerhalb des Tarifs, etwa bei der Familienversicherung der Krankenkasse.
Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?+
Nur höhere Einkommen. Der Soli beginnt, sobald die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt (40.700 € in Klasse III), was für Alleinstehende mit gesetzlicher Versicherung etwa 90.000 € Brutto entspricht. Er wächst in der Milderungszone mit 11,9 % des übersteigenden Betrags, bis die vollen 5,5 % erreicht sind.
Wie hoch ist die Kirchensteuer und wie beende ich sie?+
Eingetragene Mitglieder steuererhebender Kirchen zahlen 8 % ihrer Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen vierzehn Ländern. Kinderfreibeträge mindern die Bemessungsgrundlage. Die Zahlung endet nur mit dem formalen Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht gegen eine kleine Gebühr.
Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse?+
Jede gesetzliche Kasse erhebt einen eigenen Zusatzbeitrag auf den einheitlichen Satz von 14,6 %. Der amtliche Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 %, die Spanne reicht von etwa 1,5 % bis über 4 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich beide Teile hälftig; Ihr Anteil ist also 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse.
Wo liegen die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?+
Renten- und Arbeitslosenbeiträge enden bei 101.400 € Jahresbrutto (8.450 € monatlich), Kranken- und Pflegebeiträge bei 69.750 € (5.812,50 € monatlich), bundeseinheitlich. Gehalt oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei, weshalb die Abgabenquote bei hohen Einkommen sinkt.
Warum wird Sachsen anders behandelt?+
Sachsen hat bei Einführung der Pflegeversicherung 1995 den Buß- und Bettag als Feiertag behalten. Dafür tragen sächsische Beschäftigte 0,5 Prozentpunkte mehr vom Pflegebeitrag (2026: 2,3 % statt 1,8 % Grundanteil), die Arbeitgeber entsprechend weniger. Bei gleichem Brutto ist das Netto in Sachsen etwas niedriger.
Stimmt dieser Rechner mit dem amtlichen BMF-Rechner überein?+
Ja. Der Rechenkern setzt die exakte Formel des §32a EStG 2026 und das amtliche Lohnsteuerverfahren (Programmablaufplan) um und wurde gegen eine Referenzimplementierung der amtlichen BMF-Berechnung mit tausenden Testfällen abgeglichen, mit Übereinstimmung der Lohnsteuer auf den Euro. Annahmen: gesetzliche Krankenversicherung, keine individuellen ELStAM-Freibeträge, Monatswerte als Jahreswert geteilt durch zwölf.
Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Verfahren 2026: Brutto abzüglich Vorsorgepauschale (9,3 % Rentenanteil; Krankenversicherung zum ermäßigten Satz von 7 % plus halber Zusatzbeitrag; tatsächlicher Pflegeanteil; Arbeitslosenanteil innerhalb der 1.900-€-Grenze) und der Freibeträge der Steuerklasse (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben 36 €, Entlastungsbetrag 4.260 € in Klasse II), danach die exakte Formel des §32a EStG: 0 % bis 12.348 €, dann (914,51·y + 1.400)·y, dann (173,10·z + 2.397)·z + 1.034,87, dann 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 €. Klasse III nutzt das Splitting, Klassen V/VI das Verfahren nach §39b Abs. 2. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % oberhalb von 20.350 € Lohnsteuer (Milderungszone 11,9 %), die Kirchensteuer 8 oder 9 % auf die Bemessungsgrundlage nach Kinderfreibeträgen. Sozialbeiträge mit den Sätzen und Grenzen 2026 (Rente 18,6 %, Arbeitslosigkeit 2,6 %, Kranken 14,6 % plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % mit Zu-/Abschlägen; Grenzen 101.400 € / 69.750 €). Verifiziert gegen den amtlichen BMF-Programmablaufplan mit 5.000 Zufallsfällen (maximale Abweichung 1 € durch Rundung).
§32a, §39b EStG · BMF-Programmablaufplan 2026 · Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 · unverbindlich, keine Steuerberatung